Rechtsanwalt Jens Krautz
Seit 1996 habe ich mich als Anwalt auf die Rechtsgebiete Straf- und Verkehrsrecht spezialisiert und mich zum Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht qualifiziert. Hauptsächlich bin ich in folgenden drei Bereichen tätig
Strafrecht – alle Rechtsgebiete als Verteidiger, Zeugenbeistand oder als Nebenklägervertreter
Verkehrsstrafrecht – alle Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
Verkehrszivilrecht – Durchsetzung von Ansprüchen nach Verkehrsunfällen
- Geboren 1963
- Abitur 1982
- Examen 1989
- nach dem Studium Staatsanwalt
- Wechsel in die Wirtschaft 1992
- Zulassung als Rechtsanwalt 1996
- Fachanwalt für Strafrecht 2000
- Fachanwalt für Verkehrsrecht 2005
- Ausbildung zum Mediator 2007
Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein, der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht und der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.