Während der Bauarbeiten am Kreisverkehr am A10 Center in Wildau ereignete sich beim Einfädeln an der Engstelle von zwei auf eine Fahrbahn im Reißverschlussprinzip ein kurioser Verkehrsunfall.
Hier noch einmal die richtige Anwendung des Reißverschlussprinzips in Stichpunkten: Bis unmittelbar vor die Engstelle müssen beide Fahrspuren voll genutzt werden. Erst unmittelbar vor der Engstelle ordnet man sich ein und zwar nach dem Prinzip immer einer von links, einer von rechts. Das geschieht so wie die Zähne beim Reißverschluss ineinander greifen. Daher auch die Bezeichnung Reißverschlussprinzip. Steht oder kriecht die Kolonne auf der einen Spur, darf man auf der anderen bis zum Einfädelpunkt vorfahren. Fahrer auf der durchgehenden Spur müssen dort das Einfädeln ermöglichen.
Dies nahm jedoch ein Verkehrsteilnehmer wörtlich. Er fuhr auf der Fahrspur die wegfiel bis zum Einfädelpunkt vor. Dort fuhr er langsam auf die durchgehende Fahrspur, um sich zwischen zwei Autos einzuordnen. Aus seiner Sicht wollte ihn der Fahrer des hinteren Autos einfach nicht einfädeln lassen. Diese Erscheinung ist ja öfter zu beobachten, dass die Kraftfahrer, die schon rechtzeitig vorher auf die durchgehende Fahrspur gewechselt haben, die anderen Verkehrsteilnehmer, die völlig korrekt bis zur Einfädelpunkt vorfahren nicht in die durchgehende Fahrspur einfädeln lassen wollen.
Der Spurwechsler hoffte, dass ihn der hintere Fahrzeugführer schon reinlassen wird, wenn er langsam rüber fährt. Statt dessen hupte und gestikulierte dieser Fahrerzeugführer wild mit den Händen. Der Spurwechsler machte sich nichts daraus gemaßregelt zu werden, da er sich ja im Recht fühlte und ihm das Einfädeln ermöglicht werden muss. Das ist auch so. Was der Spurwechsler jedoch übersehen hatte, war das Abschleppseil zwischen den beiden Fahrzeugen, zwischen denen er sich einordnen wollte.